Kosten

Ich rechne grundsätzlich nach aufgewendeten Stunden ab. Der Stundensatz beträgt CHF 250-450 pro Stunde, abhängig vom Streitwert, der Schwierigkeit und Bedeutung des Falls und der Verantwortung. Hinzu kommen eine Kleinspesenpauschale von 3% für kleinere Auslagen wie Kopien, Porto, Telefon etc. (grössere Auslagen werden separat in Rechnung gestellt), und wo erforderlich MwSt von derzeit 7.7%. Unter Umständen sind auch andere Vereinbarungen möglich.

Gegenseitige Sympathie und Vertrauen sind ganz wichtig. Daher ist die erste Besprechung beidseitig unverbindlich und dient (auch) dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Zeitaufwand wird nur in Rechnung gestellt, wenn danach ein Auftrag zustande kommt.

Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, bringen Sie bitte die Police und den Vertrag ans erste Gespräch mit.

Unentgeltliche Rechtspflege
Wenn Sie kein Geld für einen Prozess haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege, d.h. Sie müssen keine Gerichtskosten bezahlen und bekommen einen unentgeltlichen Rechtsanwalt. Sprechen Sie mit mir, damit wir Ihre Rechte prüfen können.

Prozessfinanzierer
Es gibt Unternehmen, die sich auf die Finanzierung von Gerichtsprozessen spezialisiert haben. Siehe etwa jura-plus.ch, foris.com, nivalion.ch

Externer Rechtsdienst für KMU
Für KMU biete ich einen Basis-Rechtsdienst zu attraktiven Konditionen an. Kontaktieren Sie mich

Wann zum Anwalt?

Früh zum Anwalt bedeutet nicht einfach Kosten, im Gegenteil: wenn der Anwalt rechtzeitig angefragt wird, lassen sich damit manchmal unnötige Kosten vermeiden. Denn oft verhandeln Geschäftspartner voller Zuversicht einen Vertrag und bringen die kommerziellen Punkte zu Papier, ohne sich Gedanken über das anwendbare Recht oder die Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche zu machen. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, denn für die rechtliche Prüfung sind wir Anwälte ja da. Es ist aber empfehlenswert, jeden Vertrag vor Unterzeichnung rechtlich prüfen zu lassen, denn so können Sie sich vor bösen Überraschungen schützen. Wenn sich damit später ein langwieriger Streit (zum Beispiel um die richtige Auslegung des Vertrages) vermeiden lässt, kommt Sie das am Schluss massiv günstiger. 

Solange das Porzellan noch nicht vollständig zerschlagen ist, macht eine anwaltliche Beratung im Hintergrund viel Sinn. So wissen Sie in Verhandlungen mit der Gegenseite, was Ihre Rechte sind, wo die Schwächen liegen, und was Sie vor Gericht realistischerweise erwarten könnten. Das ermöglicht Ihnen eine sinnvolle Verhandlungsstrategie.

Wenn Sie mit einem Gerichtsurteil nicht einverstanden sind, müssen Sie so rasch wie möglich handeln. Fast immer läuft eine Rechtsmittelfrist; danach kann die Entscheidung nicht mehr angefochten werden. Kommen Sie sofort, wenn Sie den Entscheid erhalten haben, und nicht erst am letzten Tag der Frist – je mehr Zeit zur Verfügung steht, desto sorgfältiger können wir Ihre Argumente vorbereiten und Beweise zusammentragen, und damit Ihre Erfolgschancen erhöhen. 

Schliesslich können vertragliche Rechte oft nur während einer bestimmten Zeit ausgeübt werden oder es drohen Verjährungsfristen. 

Früher zum Anwalt bedeutet daher oft nicht höhere Kosten, sondern Sicherheit und eine Verbesserung Ihrer Chancen. Häufig werden damit sogar unnötige Kosten vermieden.